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Die 1% Regelung zur Versteuerung des Firmenwagens

Die 1% Regelung zur Versteuerung des Firmenwagens

Die 1%-Regelung für Firmenwägen ist ein Steuerverfahren, das in Deutschland oft genutzt wird, um die private Nutzung von Firmenfahrzeugen zu berechnen und zu versteuern. 

Wie funktioniert die 1%-Regelung?

Die 1%-Regelung bietet eine einfache Möglichkeit, den geldwerten Vorteil, der sich aus der Privatnutzung eines Firmenwagens ergibt, zu versteuern. Der geldwerte Vorteil ist der Betrag, der monatlich als „Einnahme“ des Arbeitnehmers versteuert wird, obwohl er keinen tatsächlichen Geldfluss darstellt. Stattdessen wird ein pauschaler Wert von 1% des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs (zum Zeitpunkt der Erstzulassung) angesetzt.

Beispiel: Angenommen, der Bruttolistenpreis eines Firmenwagens beträgt 50.000 €. Nach der 1%-Regelung wird monatlich 1% dieses Preises – also 500 € – als geldwerter Vorteil angesetzt und als Einkommen versteuert. 

Warum wird die 1%-Regelung genutzt?

Die 1%-Regelung ist vor allem wegen ihrer Einfachheit beliebt. Sie spart Unternehmen und Angestellten viel Verwaltungsaufwand, da kein detailliertes Fahrtenbuch geführt werden muss. Stattdessen kann man den pauschalen Betrag ansetzen und monatlich über die Lohnabrechnung versteuern.

Rechenbeispiel Firmenwagen mit 1% RegelungDurch den geldwerten Vorteil des Firmenwagens erhöhen sich Lohnsteuer und Sozialabgaben.

Zusatzregelungen: Die 0,03%-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

Neben der 1%-Regelung gibt es auch eine Zusatzregel für Angestellte, die den Firmenwagen für den Arbeitsweg nutzen. Für jeden Kilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte wird ein Zuschlag von 0,03% des Bruttolistenpreises angesetzt. Das wird dann ebenfalls zum steuerpflichtigen Einkommen des Mitarbeiters hinzugefügt.

Beispiel: Beträgt die Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte 24 km, ergibt sich ein zusätzlicher geldwerter Vorteil von 0,03% x 24 x 50.000 € = 360 € monatlich. Insgesamt müssen also 500€ + 360€ = 860€ als geldwerter Vorteil versteuert werden.

Ausnahme: Angestellte, die im Home Office arbeiten und daher nur wenige Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte fahren, können auf die 0,002% Regelung zurückgreifen, bei der nur die tatsächlich angefallenen Fahrten versteuert werden.

Abweichungen: 0,5%- und 0,25%-Regel bei Elektrofahrzeugen

Wer ein Hybrid- oder Elektroauto als Dienstwagen fährt, profitiert von Steuervorteilen bei der Berechnung des geldwerten Vorteils, denn er muss nicht die vollen 1% versteuern. Für vollelektrisch betriebene Fahrzeuge fallen nur 0,25% des Bruttolistenpreises an, für Hybrid-Fahrzeuge mit mindestens 60km elektrischer Reichweite immerhin nur 0,5%. Dabei gelten bei Hybridfahrzeugen folgende Auflagen:

  • Extern aufladbar (also nur Plug-in Hybride)
  • Nicht mehr als 50 Gramm CO2-Ausstoß pro km ODER elekt. Reichweite mind. 60 km
  • Ab 2025 mind. 80 km
  0,25% Regel 0,5% Regel 1% Regel
Elektroauto < 70.000€ x
Elektroauto > 70.000€ x
Hybridfahrzeug x
Mild-Hybrid x
Verbrenner x

Auch bei der Versteuerung der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte werden die Steuervorteile analog angewandt: 

  • 1% Regel -> 0,03% x km x BLP
  • 0,5% Regel -> 0,015% x km x BLP
  • 0,25% Regel -> 0,0075% x km x BLP

Beispiel: Ist das Fahrzeug aus dem obigen Beispiel mit Bruttolistenpreis 50.000€ ein vollelektrisches Fahrzeug, müssen nun nur noch 0,25% x 50.000€ versteuert werden, also 125€. 
Für die Fahrten zur Betriebsstätte müssen dann zusätzlich 0,0075% x 24 x 50.000€, also 90€ versteuert werden.
Insgesamt fällt also nur ein geldwerter Vorteil von 215€, anstelle von 860€ bei einem Verbrenner an.

Rechenbeispiel 1% Regel 0,25% Elektroauto als Firmenwagen
Beim Elektroauto fällt der geldwerte Vorteil deutlich geringer aus, das Nettogehalt reduziert sich kaum.

Vor- und Nachteile der 1%-Regelung

Vorteile

  • Einfache Handhabung: Da kein Fahrtenbuch notwendig ist, spart die 1%-Regelung Zeit und Aufwand.
  • Planbare Kosten: Der pauschale Betrag ermöglicht eine einfache Kalkulation der Steuerbelastung.
  • Attraktivität für Angestellte: Viele Angestellte schätzen die Möglichkeit, den Firmenwagen privat zu nutzen, ohne sich um zusätzliche Kosten kümmern zu müssen.

Nachteile

  • Höhere Steuerlast für hochpreisige Fahrzeuge: Die 1%-Regelung basiert auf dem Listenpreis, unabhängig von Rabatten oder dem tatsächlichen Wert des Fahrzeugs. Das kann bei teuren Fahrzeugen zu einer hohen Steuerlast führen.
  • Unflexibel bei geringer Privatnutzung: Wer den Firmenwagen nur selten privat nutzt, könnte durch die 1%-Regelung vergleichsweise hohe Steuern zahlen.

Alternativen zur 1%-Regelung: Fahrtenbuch

Eine Alternative zur 1%-Regelung ist das Fahrtenbuch. Dabei werden alle Fahrten detailliert aufgezeichnet, und nur die tatsächlich privat gefahrenen Kilometer werden als geldwerter Vorteil versteuert. Dies kann sich insbesondere bei Fahrzeugen mit hohem Bruttolistenpreis und geringer Privatnutzung lohnen, da sich der steuerliche Vorteil hier an der tatsächlichen Nutzung orientiert und nicht pauschalisiert wird.

Fazit

Die 1%-Regelung ist für viele Unternehmen und Mitarbeiter eine attraktive Lösung, die administrative Arbeit reduziert und die Nutzung eines Firmenwagens auch privat ermöglicht. Wer sich für die 1%-Regelung entscheidet, sollte jedoch die steuerlichen Auswirkungen sorgfältig prüfen und überlegen, ob der pauschale Ansatz zur eigenen Nutzung passt.