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Bruttolistenpreis beim Firmenwagen: Bedeutung und Auswirkungen auf die Besteuerung

Bruttolistenpreis beim Firmenwagen: Bedeutung und Auswirkungen auf die Besteuerung

Der Bruttolistenpreis spielt eine zentrale Rolle bei der Besteuerung von Firmenwagen in Deutschland. Vor allem für Arbeitnehmer, die ein Dienstfahrzeug auch privat nutzen dürfen, ist er eine entscheidende Kennziffer, die Einfluss auf die Höhe der steuerlichen Belastung hat. In diesem Artikel werden die wichtigsten Aspekte rund um den Bruttolistenpreis eines Firmenwagens und dessen steuerliche Relevanz beleuchtet.

Was ist der Bruttolistenpreis?

Der Bruttolistenpreis ist der offizielle Preis eines Fahrzeugs, den der Hersteller oder Importeur zum Zeitpunkt der Erstzulassung des Autos auf dem deutschen Markt verlangt. Er beinhaltet alle Kosten inklusive der Mehrwertsteuer, aber ohne eventuelle Rabatte oder Sonderaktionen, die der Käufer eventuell erhalten könnte. Für die steuerliche Bewertung von Firmenwagen ist immer der Bruttolistenpreis maßgeblich – unabhängig davon, ob das Unternehmen das Fahrzeug günstiger erworben hat oder nicht.

Warum ist der Bruttolistenpreis so wichtig?

Der Bruttolistenpreis ist insbesondere deshalb relevant, weil er die Grundlage für die Berechnung des geldwerten Vorteils bildet, der Arbeitnehmern bei der privaten Nutzung eines Firmenwagens angerechnet wird. Dieser geldwerte Vorteil wird dann als Teil des zu versteuernden Einkommens betrachtet und beeinflusst somit die Lohn- bzw. Einkommenssteuer.

Die 1-Prozent-Regelung

Die 1-Prozent-Regelung ist die gängigste Methode zur Berechnung des geldwerten Vorteils bei der privaten Nutzung eines Firmenwagens. Dabei wird monatlich 1 Prozent des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs dem steuerpflichtigen Einkommen des Arbeitnehmers hinzugerechnet. Beispiel: Bei einem Bruttolistenpreis von 40.000 Euro würde der Arbeitnehmer monatlich 400 Euro als geldwerten Vorteil versteuern müssen, was sich auf die Höhe der Lohnsteuer auswirkt.

Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

Neben der privaten Nutzung des Fahrzeugs wird auch die Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und erster Arbeitsstätte auf Grundlage des Bruttolistenpreises ermittelt. Hierbei kommt ein pauschaler Zuschlag von 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises pro Entfernungskilometer hinzu. Das bedeutet: Für jeden Kilometer zwischen Wohnort und Arbeitsstätte wird zusätzlich zum 1-Prozent-Wert monatlich 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises versteuert. Bei weniger als 15 Fahrten pro Monat greift die 0,002% Regel.

Sonderfälle und Ausnahmen

Elektro- und Hybridfahrzeuge

Um die Nutzung von umweltfreundlichen Fahrzeugen zu fördern, gibt es steuerliche Erleichterungen für Elektro- und Hybridfahrzeuge. Bei rein elektrisch betriebenen Fahrzeugen mit einem Bruttolistenpreis unter 70.000€ (Stand: Januar 2024), werden nur 0,25% des Bruttolistenpreises angesetzt. Für Plug-in-Hybridfahrzeuge mit mindestens 60km elektrischer Reichweite müssen immerhin nur 0,5% des Bruttolistenpreises versteuert werden. 

Berechnung geldwerter Vorteil Verbrenner (1%) Hybrid (0,5%) Elektro (0,25%)
Bruttolistenpreis 60.000€ 600€ 300€ 150€

Steuer-Risiko bei langen Lieferzeiten

Bei langen Lieferzeiten kann eine Preiserhöhung nach Bestellung über die 70.000-Euro-Grenze ein Steuer-Risiko darstellen. Entscheidend ist für das Finanzamt der Bruttolistenpreis bei der Erstzulassung, nicht der vereinbarte Kaufpreis. Steigt dieser über 70.000 Euro, kann das zu erheblichen zusätzlichen Steuern führen.

Individuelles Fahrtenbuch

Statt der 1-Prozent-Regelung kann auch das Fahrtenbuch verwendet werden, um die private Nutzung des Firmenwagens zu dokumentieren. Hier wird der geldwerte Vorteil anhand der tatsächlich gefahrenen privaten Kilometer berechnet, was bei geringer Privatnutzung oft günstiger ist. Allerdings erfordert diese Methode eine genaue und kontinuierliche Aufzeichnung aller Fahrten, was mit einem hohen administrativen Aufwand verbunden ist.

Fazit

Der Bruttolistenpreis eines Firmenwagens ist eine zentrale Größe in der steuerlichen Bewertung der privaten Nutzung eines Dienstfahrzeugs. Er dient als Berechnungsgrundlage für die 1-Prozent-Regelung sowie für die Pauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Steuerliche Erleichterungen gibt es insbesondere für umweltfreundliche Fahrzeuge wie Elektroautos, was deren Attraktivität weiter erhöht. Arbeitnehmer sollten sich über die steuerlichen Auswirkungen eines Firmenwagens bewusst sein, da diese je nach Bruttolistenpreis erheblich variieren können.