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Geblitzt mit dem Firmenwagen – Wer zahlt und welche Konsequenzen gibt es?

Geblitzt mit dem Firmenwagen – Wer zahlt und welche Konsequenzen gibt es?

Mit dem Firmenwagen unterwegs zu sein, ist für viele Arbeitnehmer ein angenehmer Komfort. Doch was passiert, wenn man mit dem Firmenwagen geblitzt wird? In diesem Artikel klären wir, wer die Verantwortung für das Bußgeld trägt und welche Schritte Arbeitgeber und Arbeitnehmer in einem solchen Fall beachten müssen.

Wer zahlt das Bußgeld?

In Deutschland gilt grundsätzlich die Fahrerhaftung. Das bedeutet, dass der Fahrer eines Firmenwagens bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung das Bußgeld selbst tragen muss – auch wenn das Auto auf das Unternehmen zugelassen ist. Diese Regelung gilt, da die Verantwortung für Verkehrsverstöße beim Fahrer liegt, unabhängig davon, ob es sich um ein privates oder ein Firmenfahrzeug handelt. In anderen Ländern kann das anders sein. In Österreich beispielsweise greift die sogenannte Halterhaftung, die es ermöglicht, das Bußgeld bei kleineren Vergehen direkt an den Fahrzeughalter (in diesem Fall das Unternehmen) zu richten.

Der Anhörungsbogen: Was bedeutet er für den Fuhrpark?

Nachdem ein Mitarbeiter geblitzt wurde, wird in der Regel ein Anhörungsbogen oder ein Zeugenfragebogen an den Fahrzeughalter, also das Unternehmen, verschickt. Das Unternehmen ist verpflichtet, bei der Identifizierung des Fahrers mitzuwirken und sollte den Anhörungsbogen daher sorgfältig ausfüllen. Je nach Schwere des Verstoßes kann die Behörde auch ein Foto anfordern, um den Fahrer zu identifizieren.

Falls der Fahrer nicht bekannt ist oder sich nicht ermitteln lässt, kann die Behörde das Unternehmen auffordern, den Kreis der möglichen Fahrer einzugrenzen. Verweigert das Unternehmen die Mitwirkung oder ist die Identifizierung des Fahrers nicht möglich, drohen Konsequenzen, wie z. B. eine Fahrtenbuchauflage für das betreffende Fahrzeug oder sogar für den gesamten Fuhrpark. Das bedeutet, dass das Unternehmen fortan detaillierte Aufzeichnungen über alle Fahrten und Fahrer führen muss.

Datenschutz und Weitergabe von Fahrerdaten

Ein häufiger Streitpunkt ist die Weitergabe personenbezogener Daten. Laut Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist dies jedoch in Ordnung, wenn ein berechtigtes Interesse besteht, z. B. die Identifizierung des Fahrers für ein Bußgeldverfahren. Die Behörde hat in diesem Fall das Recht, den Fahrer zu ermitteln, und das Unternehmen darf die erforderlichen Daten weitergeben. Der Fahrer sollte jedoch informiert werden, dass seine Daten an die Behörde übermittelt wurden.

Welche Strafen erwarten den Fahrer?

Die Strafen für eine Geschwindigkeitsüberschreitung unterscheiden sich nicht von denen, die beim privaten Fahrzeug gelten und richten sich nach der Höhe der Übertretung. Die Bußgelder und möglichen Fahrverbote sind:

 Verstoß Außerorts (Bußgeld, Punkte, Fahrverbot) Innerorts ( Bußgeld, Punkte, Fahrverbot)
bis 10 km/h 48,50 € 58,50 €
11 - 15 km/h 68,50 € 78,50 €
16 - 20 km/h 88,50 € 98,50 €
21 - 25 km/h

128,50 €, 1 Punkt

143,50 €, 1 Punkt
26 - 30 km/h 178,50 €, 1 Punkt, (1 Monat)* 208,50 €, 1 Punkt, (1 Monat)*
31 - 40 km/h 228,50 €, 1 Punkt, (1 Monat)* 288,50 €2 Punkte, 1 Monat
41 - 50 km/h 348,50 €, 2 Punkte, 1 Monat 428,50 € 2 Punkte, 1 Monat
51 - 60 km/h 508,50 €, 2 Punkte, 1 Monat 591,50 € 2 Punkte, 2 Monate
61 - 70 km/h 633,50 €, 2 Punkte, 2 Monate 738,50 € 2 Punkte, 3 Monate
über 70 km/h 738,50 €, 2 Punkte, 3 Monate 843,50 € 2 Punkte, 3 Monate

* Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt.

Verjährungsfristen und Einspruchsmöglichkeiten

Wird ein Bußgeldbescheid zugestellt, muss der Fahrer innerhalb von 14 Tagen Einspruch einlegen, wenn er die Strafe anfechten möchte. Normalerweise verjährt ein Verstoß nach drei Monaten, sofern die Behörde in dieser Zeit keinen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid verschickt hat.

Tipps für Fuhrparkmanager

  1. Vertragsregelungen: Halten Sie klare Vereinbarungen zur Fahrerhaftung und zur Mitwirkungspflicht bei Verstößen im Dienstwagenüberlassungsvertrag fest.
  2. Anhörungsbogen bearbeiten: Senden Sie die Angaben zum Fahrer fristgerecht an die Behörde zurück und informieren Sie den Fahrer über die Datenweitergabe.
  3. Ermittlungspflicht nachkommen: Wenn der Fahrer unbekannt ist, nennen Sie einen möglichen Personenkreis, der zum Tatzeitpunkt Zugriff auf das Fahrzeug hatte.
  4. Fahrtenbuchauflage vermeiden: Arbeiten Sie kooperativ mit der Behörde zusammen, um die Verhängung eines Fahrtenbuchs zu verhindern.

Mit diesen Informationen sind Fahrer und Fuhrparkmanager bestens vorbereitet, wenn es doch einmal „blitzt“ auf der Dienstfahrt.